Streiks sind ein fester Bestandteil des Arbeitslebens und betreffen viele verschiedene Branchen. Wenn jedoch das Flughafenpersonal streikt, stehen Reisende oft vor großen Herausforderungen. Flüge werden gestrichen, Verspätungen sind an der Tagesordnung und das Chaos scheint vorprogrammiert. Doch was bedeutet das für Ihre Rechte als Fluggast? In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die rechtliche Lage in Deutschland und Europa und erläutern, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.
Streiks am Flughafen sind ein Ärgernis, doch als Passagier haben Sie gewisse Rechte, die Sie kennen sollten. Besonders wichtig ist es zu wissen, dass Fluggastrechte bei Streik durch die EU-Verordnung 261/2004 geregelt sind. Diese Verordnung regelt unter anderem Entschädigungen und Betreuungsleistungen für Reisende, deren Flüge annulliert oder verspätet sind. Es gibt aber auch Ausnahmen!
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Was besagt die EU-Verordnung 261/2004?
Die EU-Verordnung 261/2004 ist das zentrale Regelwerk für Fluggastrechte in Europa. Sie gilt für alle Flüge, die innerhalb der EU starten, in der EU landen und von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt werden. Die Verordnung sichert Passagieren umfassende Rechte zu, wenn ihr Flug annulliert wird, sich erheblich verspätet oder ihnen die Beförderung verweigert wird.
Bei einer Flugannullierung haben Sie das Recht auf Erstattung des Ticketpreises oder eine alternative Beförderung zum Endziel. Darüber hinaus stehen Ihnen Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls Hotelübernachtungen zu.
Entschädigungsansprüche bei Streik
Wenn Ihr Flug aufgrund eines Streiks gestrichen wird oder sich erheblich verspätet, können Sie unter bestimmten Umständen eine Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke und beträgt zwischen 250 und 600 Euro. Wichtig ist jedoch, dass wenn der Streik als außergewöhnlicher Umstand gilt, die Fluggesellschaft somit von der Zahlungspflicht befreit sein kann. Hier spielt die genaue Art des Streiks eine entscheidende Rolle. Streiken die Piloten oder das Kabinenpersonal der Airline, so ist die Fluggesellschaft in der Regel verantwortlich. Handelt es sich jedoch um einen Streik des Bodenpersonals oder der Flugsicherung, wird dies oft als außergewöhnlicher Umstand gewertet.
Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung?
Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht immer. Damit Sie erfolgreich eine Entschädigung geltend machen können, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Der Flug muss entweder innerhalb der EU starten oder von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden. Zudem darf der Streik nicht unter außergewöhnliche Umstände fallen.
Eine der besten Möglichkeiten, Ihre Rechte geltend zu machen, ist die Unterstützung durch eine spezialisierte Plattform wie flugrecht.de. Diese Website bietet eine umfassende Rechtsberatung und hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Sie müssen lediglich Ihre Flugdaten und den Grund der Störung eingeben, und das erfahrene Team kümmert sich um den Rest.
Rechte bei Verspätungen
Nicht nur bei Annullierungen, auch bei Verspätungen haben Fluggäste Rechte. Ab einer Verspätung von zwei Stunden bei Kurzstrecken, drei Stunden bei Mittelstrecken und vier Stunden bei Langstreckenflügen haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen. Sollte die Verspätung fünf Stunden oder mehr betragen, können Sie zudem eine Rückerstattung des Ticketpreises oder eine alternative Beförderung verlangen.
Wie setzen Sie Ihre Rechte durch?
Das Durchsetzen von Fluggastrechten kann komplex und zeitaufwendig sein. Daher ist es ratsam, sich Unterstützung zu holen. Plattformen wie flugrecht.de sind auf Verkehrsrecht spezialisiert und haben sich insbesondere auf das Abwehren von Bußgeldbescheiden sowie die Durchsetzung von Fluggastrechten fokussiert. Diese Legal-Tech-Dienstleister übernehmen den gesamten Prozess für Sie – von der ersten Kontaktaufnahme mit der Fluggesellschaft bis hin zur möglichen Klage.